Ausbildung von vereinseigenen Übungsleitern mit fachspezifischer karnevalistischer Tanzausbildung - „TRAINER-C”:
Die Ausbildung erfolgt in ca. 120 Ausbildungsstunden. Der Ausbildungsort liegt möglichst zentral.
Jeder Verein kann gegen einmalige Ausbildungskosten je Teilnehmer plus der Prüfungsgebühr mehrere Übungsleiter ausbilden lassen.
Die Ausbildungskosten kann der Verein verauslagen. Er sichert sich aber vertragliche Übungsstundentätigkeit ab.
Aus staatlichen Mitteln und kommunalen Zuwendungen erhält der Verein eine jährliche Vergütung. (Führungsnachweis, Unterlagen einreichen an Bewilligungsbehörde).
Die fachlich ausgebildeten Übungsleiter haben pro Jahr z.Zt. zusätzlich einen reizvollen steuerlichen Freibetrag.
Öffentliche Sportförderung durch Gemeinden, Städte, Länder und Bund, wie z.B. Zuschüsse für Übungsleiter mit Trainerlizenz.
Nutzung öffentlicher Sporteinrichtungen wie Turnhallen, Jugendheime und Versammlungsräume ...
Günstige Sportversicherungen für Vereine und deren Mitglieder. Unfall- und Haftpflichtversicherung, Rechtsschutz
Nutzung von Jugendherbergen für die Aktiven unserer Vereine.
Beachtliche Zuschüsse für Bau oder Erweiterung von förderungsfähigen Vereinsräumen.
Bezuschussung für neue Großgeräte wie z.B. Bodenmatten, Stereogeräte mit Beschallung für Tanzsporttraining oder mobile Abspielgeräte...
Vorteil von Zuschüssen der Städte und Gemeinden für:
Jugend- und Schülersport
Überörtliche Wettkämpfe
Förderbeiträge
Fahrtkosten zu Deutschen Meisterschaften
Jugendhilfe
Möglichkeiten der Teilnahme am umfangreichen Schulungsprogramm des jeweiligen Landessportbundes